Die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind größtenteils im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Eine Ausnahme hiervon sind die Gebühren für eine Erstberatung, die gesondert vereinart werden muss.
Erstberatung
In der Regel vereinbaren wir für eine Erstberatung EUR 125,- zzgl. MwSt.
Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr ohnehin auf EUR 190,- zzgl. MwSt. begrenzt.
Weitergehende Beratung
Für die weitergehende Beratung vereinbaren wir mit Ihnen ein angemessenes Honorar, dessen Höhe sich nach Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit bemisst.
Außergerichtliche Vertretung
Im Bereich der außergerichtlichen Vertretung werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet oder gemäß einer vorher mit Ihnen abgeschlossenen Gebührenvereinbarung.
Die Höhe der anfallenden Gebühren werden wir in jeden Fall mit Ihnen besprechen und Sie entscheiden danach, ob die Vertretung stattfinden soll.
Gerichtsverfahren
Auch im Gerichtverfahren fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Selbstverständlich kann auch im Gerichtsverfahren eine Gebührenvereinbarung getroffen werden, die jedoch die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten darf.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die anfallenden Kosten selbst zu tragen und auch keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, besteht die Möglichkeit, Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe und den Umfang der Kostenübernahme beraten wird Sie gern und übernehmen auch die Antragstellung bei Gericht.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, rüfen wir kostenlos, ob Ihr Anliegen durch die Versicherung gedeckt ist und beantragen die Erteilung einer Deckungszusage.
Liegt eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vor, brauchen Sie sich zumeist um die Kosten keine Sorgen mehr machen. Manche Versicherungen vereinbaren eine sog. Selbstbeteilung. Auch das werden wir prüfen.
Gerichtskosten
Bei den meisten Gerichtsverfahren fallen auch Gerichtskosten an, die nach dem Streitwert bemessen werden.
Wir besprechen mit Ihnen auch diese Kosten.
Kostenerstattung
Unter den unterschiedlichen Gebühren findet auf verschiedene Weise eine Anrechnung statt. So entfällt z.B. die Beratungsgebühr, wenn danach in derselben Angelegenheit eine außergerichtliche Vertretung stattfindet.